BGH urteilt zur Auslegung einer Konkurrenzschutzklausel im Gewerberaummietvertrag und Minderrecht bei Verstoß
Rechtsinfos | News vom 15.01.2013
Betroffene KonkurrenzschutzklauselIn § 9 des Mietvertrages heißt es zum Konkurrenzschutz:
"Der Vermieter gewährt für die Fachrichtung Orthopädie und den Schwerpunkt Chirotherapie des Mieters Konkurrenzschutz im Projekt, ausgenommen ist die Traumatologie für Kinder und Jugendliche und die Chirotherapie Kinder und Jugendlicher. Der Vermieter kann an einen Arzt derselben Fachdisziplin mit demselben Schwerpunkt, die bereits im Projekt vertreten ist, nur dann eine Vermietung an einen solchen Kollegen vornehmen, wenn der Mieter sein Einverständnis hierzu schriftlich erklärt hat. …"
BGH | Urteil vom 10. Oktober 2012 | XII ZR 117/10 Tweet
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