ab EUR 9,90* pro Monat
praxisbewährte Webshop-AGB für das Privatkundengeschäft vom Anwalt inkl. Anpassung an die gängigen Verkaufsportale, wie eBay, Amazon, Yatego & Co. Widerrufs-/Rückgabebelehrung, Datenschutzerklärung, Urheberrrechtshinweis, Impressumcheck inklusive garantierte Rechtssicherheit rund um die Uhr durch unser exklusives Software-Prüfsystem permanenter Schutz vor Abmahnung wegen unwirksamer Klauseln
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Überblick
Das Internet bietet vielfältige Geschäftsmöglichkeiten. Doch gibt es leider unzählige rechtliche Fallstricke. Insbesondere fehlerhafte AGB-Klauseln können das Kundengeschäft gefährden und kostenpflichtig abgemahnt werden. Klausel-Monitoring beugt vor – Ihre AGB halten mit dem geltendem Recht Schritt. Klausel-Monitoring gewährleistet rechtssichere AGB durch permanente und sorgfältige Prüfung. Wöchentlich werden dabei alle Klauseln mit den zum AGB-Recht ergehenden Entscheidungen und Gesetzesänderungen automatisch abgeglichen und durch unsere unsere Partner-Anwälte geprüft und Sie über gefährdete Klauseln informiert. Im Paket »Pro« passen die Anwälte den Vertragstext sogar unverzüglich an die aktuelle Rechtslage an.
So können Sie sich auf die Rechtssicherheit Ihrer Klauseln verlassen und sich entspannt Ihrem Business widmen.
E-Commerce: Webshops jeglicher Art für den Einsatz von Geschäften mit Verbrauchern (B2C)
Anwendungsbereich
Aktivierungsgebühr: EUR 99,00* Monatspauschale: EUR 9,90* pro Monat Klausel-Update bei Bedarf: EUR 39,00* pro Klausel Aktivierungsgebühr: EUR 49,00* Monatspauschale: EUR 29,00* pro Monat
Klausel-Update inklusive *Preise netto zzgl. 19 % MwSt. Diese Preise gelten ausschließlich für gewerbliche Kunden. Es fallen keine Versandkosten an.Versionen
Leistungsmerkmale
Preis
Vertragspartner
- Anwaltskanzlei Laumann, Floßplatz 11, 04107 Leipzig oder jeweilige andere Partner-Anwaltskanzlei
Laufzeit
Anfrage und Beauftragung
Benutzen Sie einfach unser Kontaktformular und übermitteln Sie uns anschließend Ihren Vertrags- bzw. Klauseltext. Der Preis wird anhand des Vertrags- bzw. Klauseltextes kalkuliert und ein entsprechendes Angebot unterbreitet. Die Beauftragung unserer Partner-Kanzlei erfolgt dann durch Ihre Bestätigung des Angebots.
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Nutzen Sie unser Glossar!
- „Verarbeitungsklausel“
- (auch Herstellerklausel genannt) Mittels der Verabeitungsklausel wird im Rahmen des verlängerten Eigentumvorbehalts bestimmt, dass die Verarbeitung der Vorbehaltsware für den Lieferanten als ...
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